Erfahren Sie hier alle wichtigen Informationen zu den SARS-CoV-2 Sicherheitsvorkehrungen sowie Eintritts- und Besuchsregelungen im Rudolfinerhaus.

Wichtige Information – COVID 19
EINTRITTS- & BESUCHSREGELUNGEN AB 01.03.2023
Für Patienten und Besucher sind ab 01.03. 2023 KEINE COVID19-TESTS ODER GENESUNGSNACHWEISE mehr erforderlich!
Dies gilt für alle Patienten (ambulant, tagesklinisch und stationär).
Personen mit nachgewiesener COVID 19-Erkrankung werden im Rudolfinerhaus weiterhin NICHT stationär oder tagesklinisch aufgenommen!
Bei Verdacht oder Symptomen behalten wir uns vor, einen COVID19-Test im Rudolfinerhaus durchzuführen.
ALLGEMEINE COVID-19 ZUTRITTSBESTIMMUNGEN:
- Der Zutritt zum Rudolfinerhaus ist ausnahmslos über den Haupteingang Billrothstraße 78 möglich.
- Die Hände müssen beim Betreten desinfiziert werden und im Haus ist weiterhin durchgehend eine FFP2-Maske zu tragen.